Solarpflicht bei Dachsanierung im Kanton Luzern: Regeln und Ausnahmen 2026
Wer im Kanton Luzern ein Dach neu eindeckt oder abdichtet, muss seit dem 1. März 2025 grundsätzlich einen Teil des Stromerzeugungspotenzials nutzen oder eine Ersatzabgabe bezahlen. 2026 gilt die Pflicht weiterhin, sie greift aber nicht bei jeder Reparatur und kennt klare Flächen-, Eignungs- und Ausnahmebestimmungen.